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Mobile LED-Beleuchtung für temporäre Fußgängerüberwege

In Baustellenbereichen ist der Schutz von Fußgängern immens wichtig. Daher ist, wie bei stationären Fußgängerüberwegen, auch an temporären Zebrastreifen eine Zusatzbeleuchtung notwendig.

Mobile LED-Beleuchtung zum Schutz von Fußgängern an Zebrastreifen in Baustellenbereichen und geänderten Verkehrsführungen von Berghaus
In Baustellenbereichen ist der Schutz von Fußgängern immens wichtig. Daher ist, wie bei stationären Fußgängerüberwegen, auch an temporären Zebrastreifen eine Zusatzbeleuchtung notwendig. Hier kommt das mobile LED-Beleuchtungssystem von Berghaus Verkehrstechnik zum Einsatz.
 
Fußgänger, die an Fußgängerüberwegen mit Zeichen 293 die Fahrbahn queren, haben gemäß Straßenverkehrsordnung Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr. Um Unfälle zu vermeiden, muss der Fußgänger beim Überqueren an Zebrastreifen bei Dunkelheit gut erkennbar sein. Gerade bei temporären Fußgängerüberwegen an Baustellen und bei geänderten Verkehrsführungen, reicht eine vorhandene Straßenbeleuchtung hierzu oft nicht aus. Den Anforderungen an Sicherheit und Verkehrssicherungspflicht kann man hier nur mit einer Zusatzbeleuchtung gerecht werden.
 
So müssen gemäß der DIN 67523-1 auf Straßen mit Gegenverkehr je Fußgängerüberweg zwei zusätzliche Leuchten errichtet werden, um querende Fußgänger aus jeder Fahrtrichtung anleuchten zu können. Die Zusatzleuchten sind jeweils in Fahrtrichtung vor dem Fußgängerüberweg anzuordnen und müssen während den gesamten Dunkelstunden in Betrieb sein.
 
Die mobile Fußgängerüberwegbeleuchtung von Berghaus besteht aus zwei lichtstarken LED-Straßenleuchten (Lichtstrom jeweils 9.800 Lumen) inklusive Steuergerät zum Betrieb an 230 V AC oder 12 V DC. Zum Lieferumfang gehören zudem alle erforderlichen Halterungen sowie Anschluss- und Verbindungskabel, ebenso für die gegenüberliegende Straßenseite. Auf Wunsch kann eine sofort einsatzbereite Komplettlösung mit Aufstellvorrichtungen, 7 m-Masten inklusive Kabelüberspannung geliefert werden.
 
Das Steuergerät ist mit einem Dämmerungsschalter mit Zeitschaltuhr ausgestattet, welches komfortabel über Bluetooth eingestellt werden kann (passwortgeschützt). Im Servicefall kann es auch über Drehschalter (An/Aus/ Automatik) bedient werden. Zwei Kontrollleuchten zeigen die jeweils anliegende Betriebsspannung 230 V / 12 V an. Die 230 Volt-Einspeisung erfolgt über Schuko-Stecker und kann auch über bereits von Ampeln vorhandene EPB-Netzkabel erfolgen. Für temporären 12 VoltBetrieb bietet Berghaus Masten mit integriertem Akkukasten an.
 
Die mobilen Masten sind als Überspannungsgarnitur zur einfachen Überspannung von Kabeln ausgestattet. Durch ein Aufsatz-Vierkantrohr werden Höhen von 7 m erreicht. Eine hohe Standfestigkeit ergibt sich durch die Belegung des TL Schilderständers mit ausreichend K1-Fußplatten. Bei Betrieb mit 230 Volt, werden zwei identische mobile Masten (Typ A) verwendet, die mit jeweils 14 Stück K1-Fußplatten beschwert werden.
 
Bei 12 Volt-Betrieb wird auf einer Seite ein Akkuschutzkasten mit 4 Akkus 12 V/180 Ah am Schilderständer befestigt (Typ B). Hier sind zur Erfüllung der Statik dann zusätzlich noch 7 Stück Fußplatten K1 erforderlich. Die Kabelverbindung zur anderen Seite wird über die Kabelkränze an den Mastspitzen geführt. So ergibt sich die standfeste Aufstellung bei gleichzeitiger Spannungsversorgung beider Seiten. Eine Möglichkeit zur Erdung der mobilen Masten ist vorhanden. Die Statik der Masten ist für LED-Beleuchtung und Kabelüberspannung in 7 m Höhe geprüft.
 
Die LED-Straßenleuchten liefern sofort volle Leuchtkraft, ohne Verzögerung beim Einschalten. Die Lichtfarbe Normalweiß (4.000 Kelvin) ist für die Beleuchtung von Straßen und Fußgängerüberwegen ideal geeignet, da hier auch bei nebeligen Witterungssituationen alles gut und klar erkennbar ist.