News
Verkehrssicherungen in urbanen Verkehrsnetzen barrierefrei und stadtverträglich gestalten
Die Einrichtung von Baustellen erfordert häufig eine Umleitung der Fußgänger und Radfahrer auf einen Notweg auf der Fahrbahn. Was für die meisten Verkehrsteilnehmer nur einen Umweg bedeutet, kann für manche Personen eine schwere oder gar nicht zu bewältigende Herausforderung werden.
Teil- oder Vollsperrungen von Geh- und Radwegen sind im innerstädtischen Bereich keine Seltenheit. Im Gegenteil: Die Einrichtung von Baustellen erfordert häufig eine Umleitung der Fußgänger und Radfahrer auf einen Notweg auf der Fahrbahn. Was für die meisten Verkehrsteilnehmer nur einen Umweg bedeutet, kann für manche Personen eine schwere oder gar nicht zu bewältigende Herausforderung werden. Sind Baustellen-Behelfswege und Fußwege-Umleitungen zu schmal eingerichtet, sind sie unter anderem für Menschen im Rollstuhl, mit Rollator, Sehbehinderung, Kinderwagen sowie für Kinder nur eingeschränkt sicher passierbar. Auch Fußplatten von Absperrschrankengittern, die in den Weg hineinragen, können das Sturzrisiko erhöhen. Umso wichtiger ist es heute für Planer, Bauherren und Verkehrsbehörden, Baustellen in städtischen Bereichen für alle Verkehrsteilnehmer barrierefrei zu sichern. Die AVS Verkehrssicherung GmbH hat im Rahmen ihres Innovations- und Produktmanagements barrierefreie Baustellensicherungen im Fokus und bietet verlässliche Produktlösungen aus eigener Entwicklung und Produktion, die für Baustellenbetreiber schnell und unkompliziert einzurichten sind.
Die RSA 21 schreibt besondere Rücksicht schutzbedürftiger Personen vor
Für Arbeitsstellen von längerer Dauer auf innerörtlichen Straßen lauten die Vorgaben der RSA 21 (2.4.1-2) konkret: „Die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer darf im Bereich von Arbeitsstellen nicht beeinträchtigt werden. Auf blinde, sehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Kinder ist besondere Rücksicht zu nehmen. Geh- und Radwege sind nach Möglichkeit weiterzuführen, gegebenenfalls über Notwege.“ Demnach dienen Baustellenabsicherungen nicht nur dem Schutz der Arbeitenden vor dem Straßenverkehr, sondern insbesondere der sicheren Wegenutzung aller Verkehrsteilnehmer auch in Baustellenbereichen.
Generell können Menschen mit Handicap heute – unterstützt von Geh- und Orientierungshilfen – selbständig am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Damit das auch gilt, wenn sie auf abgesicherte Baustellen im Fußgänger- und Radwegebereich treffen, müssen Sicherheitsvorkehrungen ein Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer so weit wie möglich ausschließen. Umgekehrt bedeutet das für Planungsingenieure, Bauherren und anordnende Verkehrsbehörden, bei der Einrichtung von Baustellen und deren Absicherungen immer die besonderen Notwendigkeiten von Verkehrswegen für Menschen mitzuberücksichtigen, die beispielsweise langsamer und unsicherer unterwegs sind oder mehr Platz benötigen. Das gilt zum Beispiel für Aufstellvorrichtungen, Anrampungen, bei der Rutschsicherheit unter anderem von Behelfsbrücken oder bei der Ausrüstung von Lichtsignalanlagen mit entsprechenden Zusatzeinrichtungen.
Wie Systeme der Verkehrsraumtrennung und Absperrschrankengitter den Anforderungen der RSA 21 zur Barriefreiheit gerecht werden, zeigt Road Fence T1 der AVS Verkehrssicherung GmbH.
Das mobile Barrieresystem für Fuß- und Radwege im urbanen Bereich hat einen schmalen Standbereich mit einer Breite von nur 30 Zentimetern und ermöglicht so das Einrichten von Behelfsrad- und -gehwegen ohne Stolperkanten auf kleinstem Raum. Der plan aufliegende Fuß mit einer Höhe von 25 Zentimetern dient zusätzlich als durchgehende Tastleiste und erlaubt ein sicheres Passieren des Baustellenbereiches selbst bei gepflasterten Untergründen. Road Fence mit der Aufhaltestufe T1 vereint so die Eigenschaften von Betonschutzwand, Absperrschrankengitter und Bauzaun in einem Produkt. Es ist als Einheit inklusive Handlauf erfolgreich nach DIN EN 1317 zur Verkehrsraumtrennung getestet. Speziell konstruierte Lampenhalterungen ermöglichen das Anbringen von Rundstrahlern außerhalb des Handlaufes. Dieser wird so nicht unterbrochen und gewährleistet eine durchgängige Führung durch die Baustelle. Erweitert um drei unterschiedlich hohe Zaunelemente bis zu 2,35 Meter Höhe lassen sich mit Road Fence T1 Baustellen auch komplett umschließen. Das mobile Barrieresystem lässt sich problemlos mit dem SVEA Schutzwandsystem kraftschlüssig erweitern sowie mit dem neuentwickelten Podest mit Rampe der AVS kombinieren.
Podest mit Rollstuhlrampe: Sicher und barrierefrei nach RSA 21 unterwegs
Über die grundsätzliche Rücksicht auf alle Verkehrsteilnehmer hinaus schreibt die RSA 21 in den Regelplänen BII/4, BII/7, BII/8 und BII/9 ein Podest und eine Rollstuhlrampe für den barrierefreien Übergang vom Geh- auf den neu eingerichteten Notweg auf der Fahrbahn vor. Wörtlich heißt es: „Podest und Rollstuhlrampen sind Voraussetzung für die Anordnung dieses Plans, wenn die Bordsteinhöhe mehr als 3 Zentimeter beträgt.“ Da die Bordsteinhöhe im innerörtlichen Bereich selten bei nur 3 Zentimetern liegt, sind Podeste und Rollstuhlrampen in vielen Baustellenbereichen zwingend erforderlich.
Geh- und Radwege sollen nach Möglichkeit auch im Arbeitsstellenbereich in voller Breite fortgeführt werden. Daraus resultieren nach RSA 21 Mindestmaße, die auch für Podeste und Rampen gelten: Gehwege benötigen eine Breite von mindestens 1,30 Meter, in kurzen Engstellen 1 Meter, wobei die Befahrbarkeit mit Rollstühlen immer gewährleistet sein muss. Gehwege, die für den Radverkehr freigegeben sind, müssen wenigstens 1,50 Meter breit sein, in Engstellen 1,30 Meter. Gemeinsame Geh- und Radwege dürfen das Mindestmaß von 2,50 Meter nicht unterschreiten, im Ausnahmefall sind 2 Meter möglich.
Das von der AVS Verkehrssicherung GmbH neu entwickelte Podest mit Rampe erfüllt genau die Anforderungen der RSA 21 sowie der DIN 18040-1/2 und DGUV 215-122 für barrierefreies Bauen. Durch seine modulare Bauweise ist das Podest-System einzigartig und hat sich im Praxiseinsatz erfolgreich bewährt, beispielsweise in innerstädtischen Bereichen in Heidelberg und Würzburg. Das Podest mit Rampe ist flexibel erweiterbar – von mindestens 1 Meter bzw. 1,50 Meter Breite in Halb-Meterschritten bis zum gewünschten Endmaß. Es lässt sich stufenlos in der Höhe verstellen und barrierefrei an jeden Bordstein anpassen. Die Steigung der Rampe ist nie höher als 6 Prozent und somit auch für Personen im Rollstuhl leicht zu überwinden. Ein durchgehender Handlauf bietet sichere Führung. Die Trittoberfläche hat die Rutschhemmklasse R12, ist wasserdurchlässig und gibt auch bei Frost festen Halt. Eine lückenlose Tastleiste bietet sehbehinderten Menschen sichere Orientierung. Die Übergangsschwelle ist fest mit dem Podest verbunden und gleicht Höhenunterschiede zwischen Straße und Bordsteinkante barrierefrei aus. Zwei Personen genügen dank der modularen Bauweise, um Podest und Rampe in kurzer Zeit einzurichten. Da kein Einzelteil mehr als 50 Kilogramm wiegt, sind für den Auf- und Abbau weder Kran noch Schwerlast-LKW erforderlich.
Damit ist das System vielseitig einsetzbar, unter anderem auch als mobile Haltestelle im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Flexibel lässt es sich an nahezu alle örtlichen Gegebenheiten in städtischen Bereichen anpassen. Es ist ein Beispiel für die innovativen und verlässlichen Lösungen aus eigener Entwicklung und Produktion, mit denen die AVS es Baustellenbetreibern ermöglicht, ohne großen Aufwand Baustellen barrierefrei einzurichten – damit alle Verkehrsteilnehmer jeden Tag sicher nach Hause kommen.
Weitere Informationen zu unseren barrierefreien Lösungen zum Downloaden: